Mit nur 10,8 kg einer der leichtesten E-Scooter auf dem Markt. 500W Motor und 30 km Reichweite klingen gut - aber es gibt ein großes Problem.
Der eFlux Lite One hat keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und ist in Deutschland für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Das Fahren ist verboten:
Erlaubt ist die Nutzung ausschließlich auf Privatgelände!
Mit nur 10,8 kg einer der leichtesten E-Scooter. Einfach zu tragen und zu transportieren.
Kräftiger Motor für flotte Beschleunigung. Erreicht bis zu 30 km/h - in Deutschland allerdings zu schnell.
Übersichtliches Display zeigt Geschwindigkeit, Akkuladung und Fahrmodus an.
Der eFlux Lite One erfüllt nicht die Anforderungen der deutschen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). In Deutschland zugelassene E-Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren - der Lite One schafft 30 km/h. Außerdem fehlen ihm wichtige Sicherheitsausstattungen wie StVZO-konforme Beleuchtung.
Selbst wenn der Scooter auf 20 km/h gedrosselt würde, wäre eine nachträgliche ABE-Erteilung durch den Käufer nicht möglich. Die Betriebserlaubnis muss vom Hersteller beantragt werden - und eFlux hat dies für den Lite One nicht getan.
Wer einen leichten E-Scooter für den öffentlichen Verkehr sucht, sollte auf Modelle mit ABE setzen. Diese leichten Alternativen sind straßenzugelassen:
Ein Kumpel hat den Lite One bestellt und war begeistert. Bis zur Polizeikontrolle. 70 Euro Bussgeld. Scooter sichergestellt. Lektion gelernt: Ohne ABE niemals auf die Strasse. Er nutzt ihn jetzt auf dem Firmengelaende - dafuer funktioniert er gut.
Nein, der eFlux Lite One hat keine ABE und ist für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland nicht zugelassen. Das Fahren auf Straßen, Radwegen oder Gehwegen ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Fahren ohne Straßenzulassung ist eine Ordnungswidrigkeit (70€ Bußgeld). Da der Scooter nicht versichert werden kann, ist das Fahren außerdem ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - das ist eine Straftat mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Technisch ja, aber das bringt keine Straßenzulassung. Die ABE muss vom Hersteller beantragt werden - ein Nutzer kann keine nachträgliche Zulassung erwirken. Selbst gedrosselt bleibt der Scooter illegal.
Der Scooter eignet sich ausschließlich für die Nutzung auf Privatgelände: große Firmengelände, Campingplätze, Freizeitparks oder das eigene Grundstück. Für den alltäglichen Einsatz im Straßenverkehr ist er nicht gedacht.