Ab wann darf man E-Roller fahren? Altersgrenzen 2026
E-Scooter mit maximal 20 km/h darfst du in Deutschland ab 14 Jahren fahren — ganz ohne Führerschein. Für schnellere E-Roller mit 45 km/h brauchst du den Führerschein Klasse AM, den es je nach Bundesland ab 15 oder 16 Jahren gibt. Hier findest du alle Altersregeln im Detail.

Mindestalter für E-Scooter: Die Grundregel
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt seit Juni 2019, ab welchem Alter E-Scooter gefahren werden dürfen. Die zentrale Regel ist einfach: Ab 14 Jahren darfst du E-Scooter mit maximal 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Einen Führerschein brauchst du dafür nicht.
Diese Regelung gilt für alle E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) und Versicherungskennzeichen. E-Scooter ohne ABE dürfen grundsätzlich nicht im öffentlichen Verkehr genutzt werden — unabhängig vom Alter.
Altersklassen im Überblick
| Fahrzeugtyp | Max. km/h | Mindestalter | Führerschein | Versicherung |
|---|---|---|---|---|
| E-Scooter (eKFV) | 20 km/h | 14 Jahre | Nicht nötig | Pflicht |
| E-Mofa | 25 km/h | 15 Jahre | Mofa-Prüfbescheinigung | Pflicht |
| E-Roller 45 km/h | 45 km/h | 15–16 Jahre | Klasse AM | Pflicht |
| E-Motorrad | >45 km/h | 16–18 Jahre | Klasse A1/A2/A | Pflicht + HU |
E-Scooter ab 14: Was gilt genau?
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen E-Scooter nach eKFV im Straßenverkehr nutzen. Das bedeutet konkret:
- Fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen
- Nur wenn kein Radweg vorhanden ist: auf der Fahrbahn
- Gehwege und Fußgängerzonen sind verboten (auch für 14-Jährige)
- Kein Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung nötig
- Versicherungskennzeichen ist Pflicht (Eltern können die Versicherung abschließen)
Kein Helm nötig — aber empfohlen
Für E-Scooter bis 20 km/h gibt es in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht. Trotzdem empfehlen Unfallforscher und Ärzte dringend, einen Helm zu tragen. Kopfverletzungen sind die häufigste schwere Verletzung bei E-Scooter-Unfällen. Ein guter Fahrradhelm reicht aus und kann im Ernstfall Leben retten.
45 km/h E-Roller: Führerschein Klasse AM
Wer schneller unterwegs sein will, braucht einen E-Roller der 45 km/h Klasse — und den Führerschein AM. Die Altersregelung ist allerdings nicht bundeseinheitlich:
Ab 15 Jahren (mit Einschränkung)
Seit 2021 können alle Bundesländer den Führerschein AM bereits ab 15 Jahren erteilen. Die meisten Bundesländer haben diese Option übernommen. Allerdings gilt die Fahrerlaubnis bis zum 16. Geburtstag nur innerhalb Deutschlands. Im Ausland ist das Fahren erst ab 16 erlaubt.
Ab 16 Jahren (uneingeschränkt)
Ab 16 Jahren gilt der Führerschein AM uneingeschränkt — auch im EU-Ausland. Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis, die Kosten liegen bei etwa 500 bis 800 Euro je nach Fahrschule und Region.
Haftung und Versicherung für Minderjährige
Minderjährige können in Deutschland keine eigene KFZ-Versicherung abschließen. Die Versicherung muss von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden. Die Kosten sind identisch mit denen für Erwachsene: 40 bis 90 Euro pro Jahr für die Haftpflicht.
Wer haftet bei Unfällen?
Bei einem verschuldeten Unfall greift die Haftpflichtversicherung des E-Scooters. Darüber hinaus können Eltern mithaften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ab 14 Jahren sind Jugendliche deliktfähig und haften grundsätzlich selbst — allerdings prüfen Gerichte, ob die nötige Einsichtsfähigkeit vorhanden war.
Konsequenzen bei Verstößen
- Fahren ohne Versicherung: Straftat — Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe
- Fahren ohne Führerschein (45 km/h Klasse): Straftat — Geldstrafe
- Zu jung (unter 14 auf eKFV-Scooter): Bußgeld 75 Euro + 1 Punkt
- Alkohol am Steuer (unter 21): 0,0 Promille-Grenze — Bußgeld 250 Euro + 1 Punkt
Leih-Scooter: Altersregeln der Anbieter
Die großen Sharing-Anbieter wie Tier, Lime und Bolt setzen eigene Altersgrenzen, die oft strenger sind als das Gesetz:
- Tier: Ab 18 Jahren (AGB)
- Lime: Ab 18 Jahren (AGB)
- Bolt: Ab 18 Jahren (AGB)
- Voi: Ab 18 Jahren (AGB)
Obwohl E-Scooter gesetzlich ab 14 erlaubt sind, verlangen die Anbieter Volljährigkeit — hauptsächlich aus Haftungsgründen. Wer als Minderjähriger einen Leih-Scooter nutzt, riskiert Vertragsprobleme und bei einem Unfall möglicherweise keinen Versicherungsschutz durch den Anbieter.
Tipps für Eltern
Wenn euer Kind einen E-Scooter fahren möchte, beachtet folgende Punkte:
- ABE prüfen: Nur Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis sind im Straßenverkehr legal
- Versicherung abschließen: Ohne Versicherungskennzeichen macht sich euer Kind strafbar
- Helm besorgen: Nicht Pflicht, aber dringend empfohlen
- Verkehrsregeln erklären: Radweg-Pflicht, kein Gehweg, Alkoholverbot unter 21
- Üben lassen: Erst auf einem Parkplatz oder verkehrsarmen Gelände üben
- Scooter prüfen: Bremsen, Licht, Klingel und Reifendruck regelmäßig checken
Weiterführende Ratgeber:
Häufig gestellte Fragen
Nein, nur für E-Scooter mit maximal 20 km/h nach eKFV. Schnellere Modelle wie E-Roller mit 45 km/h erfordern den Führerschein Klasse AM und ein Mindestalter von 15 oder 16 Jahren je nach Bundesland.
Für E-Scooter bis 20 km/h ist kein Führerschein und keine Mofa-Prüfbescheinigung nötig. Einzige Voraussetzung ist das Mindestalter von 14 Jahren und eine gültige Versicherung mit Kennzeichen.
Grundsätzlich greift die Haftpflichtversicherung des E-Scooters. Eltern können zusätzlich haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben — etwa wenn das Kind keine Verkehrsregeln kannte oder der Scooter nicht versichert war.
Ja, das ist sogar notwendig, da Minderjährige keinen eigenen Versicherungsvertrag abschließen können. Die Haftpflicht kostet 40 bis 90 Euro pro Jahr und wird auf den Namen eines Erziehungsberechtigten abgeschlossen.
Nein, E-Scooter dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwegen fahren — egal in welchem Alter. Es gilt die Radweg-Pflicht. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Verstoß: 55 Euro Bußgeld.
Für E-Scooter bis 20 km/h gibt es keine gesetzliche Helmpflicht. Ärzte und Unfallforscher empfehlen jedoch dringend einen Helm — Kopfverletzungen sind die häufigste schwere Verletzung bei E-Scooter-Unfällen. Für 45 km/h E-Roller ist ein Motorradhelm Pflicht.
Alle großen Sharing-Anbieter (Tier, Lime, Bolt, Voi) setzen ein Mindestalter von 18 Jahren in ihren AGB voraus. Obwohl E-Scooter gesetzlich ab 14 erlaubt sind, verlangen die Anbieter Volljährigkeit aus Haftungsgründen.
Wer unter 14 Jahren einen E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt 75 Euro plus 1 Punkt in Flensburg für den Halter (bei Minderjährigen also die Eltern). Zusätzlich wird die Weiterfahrt untersagt.